Der einfache Weg zur
Erfüllung des Lieferketten-
sorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es verpflichtet branchenunabhängig alle deutschen Unternehmen, die mehr als 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen, Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu verhindern. Ab 2024 gilt das LkSG auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland.

Der Grundstein für das Gesetz wurde bereits 2016 gelegt. Damals hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet, um gemeinsam mit Unternehmen zu einer sozial gerechteren Globalisierung beizutragen. Der NAP basiert auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Neben der staatlichen Schutzpflicht und gerichtlicher sowie außergerichtlicher Abhilfe steht dabei die Unternehmensverantwortung im Zentrum.

Die Anforderungen des LkSG

Der Begriff Lieferkette, innerhalb derer die Unternehmen Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen umzusetzen haben, erfasst alle Schritte, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen im In- und Ausland erforderlich sind – angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis hin zur Lieferung an den Endkunden. Relevant ist hierbei nicht nur das Handeln im eigenen Geschäftsbereich des Unternehmens, sondern auch das Handeln unmittelbarer und mittelbarer Zulieferer. Das LkSG legt den betroffenen Unternehmen einen sich wiederholenden Kreislauf verschiedener Verfahrensschritte vor. Mit Inkrafttreten des LkSG müssen Unternehmen, um Sanktionen gegen das Unternehmen sowie Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung zu vermeiden, den Nachweis der Umsetzung dieser Maßnahmen erbringen können.

Gemäß § 8 müssen Unternehmen auch ein Beschwerdeverfahren einrichten, damit auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hingewiesen werden kann. Das Unternehmen muss in geeigneter Weise klare und verständliche Informationen zur Erreichbarkeit und Zuständigkeit sowie zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens öffentlich zugänglich machen. Das Beschwerdeverfahren muss außerdem für potenzielle Beteiligte zugänglich sein, die Vertraulichkeit der Identität wahren und wirksamen Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde gewährleisten.

DESHALB RATISBONA COMPLIANCE

Ratisbona Compliance unterstützt Unternehmen dabei, diese Verantwortung wahrzunehmen und die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen an ein Beschwerdeverfahren effizient umzusetzen. Es verbindet die Vorteile eines digitalen Hinweisgebersystems mit der besonderen Vertrauensstellung und Befähigung von Rechtsanwälten. Denn zur sicheren Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bedarf es fundierter Rechtskenntnisse, aus denen im Falle von Regelverletzungen sinnvolle organisatorische Ableitungen getroffen werden können.

Juristische Expertise

Unsere Juristen sind erfahrene Compliance-Spezialisten. Sie analysieren die rechtliche Relevanz eingegangener Hinweise und bestätigen dem Hinweisgeber den Eingang einer Meldung fristgerecht und erörtern den Sachverhalt entsprechend. So entsteht ein vertrauensvoller Dialog und ein optimales Ergebnis für alle Parteien.

Für jeden Verständlich

Das Meldesystem der Ratisbona Compliance erfüllt die Anforderung der sprachlichen Barrierefreiheit. Die Abläufe sind leicht und verständlich formuliert – und das in 60 unterschiedlichen Sprachen. So können Mitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen entsprechend über die gesamte Lieferkette hinweg auf mögliche Rechtsverletzungen hinweisen.

Mit Sicherheit erreichbar

Das System der Ratisbona Compliance ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service, die auf unseren eigenen Webservern läuft. Es ist keine IT-Implementierung erforderlich und unser nutzerfreundlicher Meldebogen, ermöglicht jederzeit und von jedem Ort Zugriff. Mit der Software von Ratisbona Compliance bieten Sie Hinweisgebern einen sicheren und verfügbaren Kommunikationskanal. Unsere Juristen stehen bei Bedarf auch telefonisch und persönlich zur Verfügung.

Zusätzlicher Schutzschirm

Kommen Unternehmen den gesetzlichen Pflichten im Rahmen des LkSG nicht nach, können Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu acht Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Außerdem droht Unternehmen bei Verstößen gegen das Gesetz der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Hinweisgebersystem der Ratisbona Compliance stellt einen vertraulichen und gesetzeskonformen Meldeweg zur Verfügung, um auf Regelverstöße hinzuweisen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, entsprechend und frühzeitig darauf zu reagieren und schützt Sie und Ihr Unternehmen vor Strafen.

Mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft

Wir schonen Ihre Ressourcen. Mit Ratisbona Compliance an Ihrer Seite müssen Sie für die Umsetzung des §8 LkSG keine internen Ressourcen bereitstellen. Alle Melde- und Benachrichtigungspflichten werden durch unsere Experten erledigt. Wir halten Ihnen den Rücken frei!

ANONYM und VERTRAULICH

Das LkSG verlangt den Schutz der Identität des Hinweisgebers – sowohl mit Blick auf mögliche Repressalien wie auch aus Datenschutzperspektive. Der digitale Meldekanal der Ratisbona Compliance behandelt sowohl die Identität der Hinweisgeber als auch die übermittelten Informationen anonym und vertraulich. Zwischen dem Unternehmen und den Rechtsexperten der Ratisbona Compliance besteht ein Mandatsverhältnis.

Partnerschaftlich und fair

Wir sprechen gerne mit Ihnen darüber, wie wir Sie bei der Umsetzung der Pflichten, die für Sie aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entstehen, unterstützen können. Dabei erläutern wir Ihnen gerne den Umfang sowie die Kosten unserer Dienstleistung im Detail. Sprechen Sie uns an.

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