Hinweisgeberschutzgesetz: einfach, schnell, rechtssicher

Mit RC_Whistle setzen Sie das HinSchG clever und effizient um. Sie müssen (fast) nichts tun. Bei uns erhalten Sie das Rund-um-Sorglos-Paket – anwaltliche Beratung inklusive!

Wir bearbeiten alle eingehenden Meldungen für Sie, leiten nur die relevanten Hinweise an Sie weiter und geben dazu eine juristische Handlungsempfehlung. Sie können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, wir halten Ihnen den Rücken frei!

Einfache und schnelle Umsetzung

DSGVO-konformer Meldeprozess

Rundum-Sorglos-Paket

Juristisches Know-how

Ihre Pflichten als Unternehmer

Der gesetzeskonforme Betrieb einer Meldestelle ist mit zahlreichen prozessualen und technischen Anforderungen verbunden. All das übernehmen wir für Sie!

Interne Meldestelle

Organisationen mit mehr als 49 Mitarbeitern sind verpflichtet, eine Meldestelle zu betreiben. Die Abgabe von Hinweisen muss sowohl schriftlich als auch mündlich möglich sein.

Sicherheit und Anonymität

Die Identität des Hinweisgebers sowie der Personen oder Personengruppe, die Gegenstand der Meldung sind, müssen geschützt werden.

Vorgaben zum Bearbeitungsprozess

Hinweisgeber müssen spätestens nach sieben Tagen eine Eingangsbestätigung erhalten und nach spätestens drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informiert werden. Nach Eingang der Meldung muss diese auf Stichhaltigkeit geprüft werden und Folgemaßnahmen sind zu ergreifen

unabhängige Tätigkeit

Die Person in Ihrem Unternehmen, die die Meldestelle verantwortet, muss unabhängig sein und ihr darf aus der Aufgabe kein Interessenkonflikt entstehen. Ein Spagat, der in der Praxis schwierig umsetzbar ist. Außerdem muss die beauftragte Person über ausreichend Fachkenntnisse verfügen.

So funktioniert RC_Whistle

Wir lassen Sie mit Hinweisen nicht allein. Wir unterstützen Sie von der Entgegennahme eingehender Hinweise bis zum Abschluss des Sachverhalts. Das Besondere: Die Juristen und Compliance-Experten der Ratisbona Compliance geben Ihnen nach fachlicher Prüfung eingehender Meldung entsprechende juristische Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen.

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Beobachtung

Das HinSchG umfasst und schützt alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Nach § 16 Absatz 1 HinSchG müssen die internen Meldekanäle mindestens den eigenen Beschäftigten sowie Leiharbeitnehmern offenstehen.

Hinweis

Die Meldekanäle müssen so konzipiert sein, dass die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie der sonstigen in der Meldung erwähnten Personen gewahrt wird.

Erstprüfung

Die Juristen der RC bewerten den Hinweis aus anwaltlicher Perspektive und geben entsprechende Handlungsempfehlungen.

Anonymer Austausch

RC informiert den Whistleblower nach spätestens sieben Tagen über den Eingang der Meldung sowie binnen drei Monaten über ergriffene Maßnahmen in Bezug auf den gemeldeten Sachverhalt.

Weitergabe

RC bearbeitet auch anonyme Meldungen. Der Whistleblower muss seine Identität nicht preisgeben. Dies erhöht die Akzeptanz und damit die Schutzfunktion des HinSchG – für Hinweisgeber ebenso wie für betroffene Unternehmen.

Untersuchung

Das Unternehmen prüft zeitnah den Inhalt der Meldung.

Entscheidung

Abhängig vom Ergebnis der Untersuchung und der Empfehlung der RC leitet das Unternehmen entsprechende Maßnahmen ein.

Information

RC informiert den Hinweisgeber und sorgt für die Einhaltung sämtlicher gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentations-, Informations- und Löschfristen.

Information

Im Hinweisgebersystem werden personenbezogene Daten verarbeitet. Daher sind sämtliche rechtliche Bedingungen des Datenschutzes einzuhalten. Als enger Partner des Datenschutzunternehmens Projekt 29 garantiert RC während des gesamten Meldeprozesses DSGVO-Konformität.

Das Rundum-Sorglos-Paket

Juristische Expertise

Komplette Fallbearbeitung

Keine Tool-Schulung nötig

Volle Kostentransparenz

Sehr gute Erreichbarkeit

Absolute Anonymität

Inkl. anwaltlicher Beratung

Einfache Implementierung

DSGVO-konformer Meldeprozess

Fristenmanagement

Keine Personalressourcen

Hinweisabgabe in 60 Sprachen

ab 149 Euro monatlich

rc_whistle: mehr als nur ein meldekanal

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RC_Whistle ist ein Rundum-Sorglos-Paket: Es bietet nicht nur einen digitalen Meldekanal zur technischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, sondern zusätzlich auch die juristische Kompetenz zur Bewertung eingehender Hinweise.

Juristische Bewertung eingehender Hinweise

Unsere Juristen filtern und bewerten Hinweise aus anwaltlicher Perspektive und sorgen so dafür, dass Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Plus für Ihre Arbeitgebermarke

Mit RC_Whistle leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer offenen und transparenten Unternehmenskultur.

Freiraum für Ihr Kerngeschäft

Implementierung sowie Betrieb des Systems schonen die unternehmensinternen Ressourcen. Die Implementierung erfolgt in weniger als einer Stunde.

Rund-um-Sorglos-Paket

Wir unterstützen Sie von der Implementierung des Meldekanals über die Einhaltung aller Dokumentations- und Informationspflichten bis hin zur juristischen Bewertung des Sachverhalts.

Maximale Expertise

Die Einbindung von RC-Whistle auf Ihren Plattformen erfolgt in weniger als einer Stunde.

Mehr Sicherheit

RC_Whistle gibt Ihnen die Möglichkeit, von Missständen zu erfahren und diese abzustellen, bevor sie an externe Stellen oder die Öffentlichkeit gelangen.

Volle Kostentransparenz

Wir haben für jeden Bedarf das passende Angebot.

Rundum-Sorglos-Paket

WIR ÜBERNEHMEN DIE BEARBEITUNG ALLER EINGEHENDEN HINWEISE für Sie UND KONTAKTIEREN SIE NUR IM BEDARFSFALL

FAQ

Was genau bietet RC_Whistle den Beschäftigten von Unternehmen, die das Hinweisgeberschutzgesetz mit Ratisbona Compliance umsetzen?

Wir bieten den Mitarbeitern unserer Kunden gemäß HinSchG die Möglichkeit, auf potenzielle Rechtsverstöße unkompliziert hinzuweisen. Unkompliziert bedeutet: elektronisch, telefonisch sowie auf Wunsch im Rahmen eines persönlichen Gespräches mit einem unserer Juristen.

RC_Whistle ist mehr als nur ein Meldekanal. Mit RC_Whistle lagern Sie den kompletten Service aus. Für einen monatlichen Fixbetrag sichten wir alle eingehenden Meldungen, klären alle notwendigen Rückfragen und geben juristische Handlungsempfehlungen.

Zum einen technisch. Die Abgabe der Hinweise erfolgt über ein System, das alle Metadaten automatisch verschlüsselt, sodass keine Rückschlüsse auf die Identität der Hinweisgeber möglich sind. Zum anderen ermöglichen wir die Abgabe anonymer Hinweise auch systemisch. Hinweisgeber erhalten zur Hinweisabgabe sowie für die Kommunikation mit uns einen Code und vergeben anschließend einen persönlichen PIN.

Unsere Juristen sichten und bewerten die Hinweise hinsichtlich juristischer Relevanz im Kontext des HinSchG. Ist ein Hinweis ungerechtfertigt, nehmen wir Kontakt mit dem Hinweisgeber auf und erklären, warum der Hinweis nicht weiterbearbeitet wird.

Die Firmen sollten sich rechtzeitig um die Einrichtung professioneller Compliance-Strukturen kümmern, um die Meldung der Whistleblower über interne Meldekanäle zu fördern. Die Praxis zeigt, dass ein Hinweisgebersystem insbesondere dann erfolgreich ist, wenn es anonyme Hinweise erlaubt und in eine vertrauensvolle und transparente Unternehmenskultur eingebettet ist.

Die technische Implementierung erfolgt in weniger als einer Stunde. Für die administrative Umsetzung bekommen Sie von uns alle relevanten Dokumente an die Hand, sodass die vollständige Implementierung in der Regel innerhalb weniger Tage durchgeführt ist.

Nein. RC_Whistle bietet volle Preistransparenz und maximale Planbarkeit. Sie zahlen je nach Mitarbeiterzahl eine monatliche Pauschale, unabhängig von der Anzahl eingehender Meldungen und von uns durchgeführter juristischer Ersteinschätzungen.

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