Private Einkäufe über Firmenkonten

Vitaly Gariev / unsplash.com
Durch Hinweis aufgedeckt: Mitarbeitende bestellten private Dinge über den Unternehmens-Account.

Über das Hinweisgebersystem der Ratisbona Compliance ging ein anonymer Hinweis ein: Mitarbeitende sollen im Rahmen regulärer Beschaffungsprozesse wiederholt Gegenstände für den privaten Gebrauch mitbestellt und über das Unternehmen abgerechnet haben.

Mehr als nur ein finanzieller Schaden

Die unmittelbare Folge ist zunächst ein monetärer Verlust für das Unternehmen. Doch damit endet die Bewertung nicht. Eine solche Praxis kann zugleich steuerliche Risiken auslösen. Werden private Ausgaben als Betriebsausgaben verbucht, steht schnell der Vorwurf fehlerhafter Deklaration im Raum. Im schlimmsten Fall drohen Nachzahlungen, Sanktionen oder weitergehende Prüfungen. Hinzu kommt eine mögliche strafrechtliche Dimension. Je nach Ausgestaltung – etwa bei systematischem Vorgehen oder bewusster Täuschung – kann der Tatbestand von Untreue oder Betrug erfüllt sein. Für die Geschäftsführung entsteht damit ein doppeltes Risiko: wirtschaftlich und haftungsrechtlich. Der Vorfall zeigt nicht zuletzt ein strukturelles Problem: fehlende Kontrollen im Einkauf. Und genau hier liegt die eigentliche Schwachstelle.

Pragmatische Lösung: Strukturen schaffen statt Einzelfälle behandeln

Ein solcher Hinweis sollte nicht isoliert betrachtet werden, sondern als Anlass, bestehende Prozesse kritisch zu hinterfragen. Zentral ist die Überprüfung der Einkaufsprozesse. Wer bestellt? Wer genehmigt? Wer prüft? In vielen mittelständischen Unternehmen sind diese Rollen nicht klar getrennt – genau das öffnet Missbrauch Tür und Tor. Ein wirksamer Hebel ist die Einführung klarer Kontrollmechanismen, insbesondere des Vier-Augen-Prinzips. Ergänzend können stichprobenartige Prüfungen, klare Richtlinien zur Nutzung des Einkaufs sowie eine transparente Dokumentation helfen, Risiken nachhaltig zu reduzieren.

Parallel ist der konkrete Vorfall arbeitsrechtlich zu bewerten. Je nach Schwere kann dies bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Ebenso sollten mögliche Regressansprüche geprüft werden, insbesondere wenn ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.

Einordnung: Hinweisgebersysteme als Frühwarnsystem

Der Fall zeigt auch, welchen Wert funktionierende Hinweisgebersysteme haben. Sie machen Risiken sichtbar, bevor sie eskalieren – und geben Unternehmen die Chance, strukturell gegenzusteuern. Genau darin liegt der eigentliche Mehrwert moderner Compliance: nicht nur Regelverstöße zu sanktionieren, sondern Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu minimieren.

Fazit: Kleine Praxis, großes Risiko

Derartige Vorfälle können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Geschäftsführer bedeutet das: Einkaufsprozesse sind kein operatives Detail, sondern ein Compliance-relevanter Kernbereich. Wer hier klare Strukturen schafft, reduziert nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch persönliche Haftung.

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