NIS2 betrifft uns doch gar nicht – oder?

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Warum ein „Aussitzen“ beim Thema NIS2 für viele mittelständische Unternehmen riskant ist.

Viele kleinere mittelständische Unternehmen gehen derzeit davon aus, vom deutschen NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) nicht betroffen zu sein. Keine KRITIS-Zugehörigkeit. Keine offensichtliche Einstufung als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtung. Also kein Handlungsbedarf? So einfach ist es nicht.

Das Problem: Selbst bei sorgfältiger Prüfung bleibt Unsicherheit

In der Praxis zeigt sich: Der Anwendungsbereich von NIS2 ist häufig nicht eindeutig. Neben klar betroffenen Unternehmen existiert eine breite Grauzone.
Selbst bei sorgfältiger Prüfung bleibt oft Unsicherheit:

  • Fällt das eigene Unternehmen doch unter den unmittelbaren Anwendungsbereich?
  • Wird man mittelbar über die Lieferkette einbezogen?
  • Werden Kunden unseres Unternehmens künftig Nachweise verlangen?

Eine endgültige, belastbare Einordnung ist in vielen Fällen schwierig. Nicht einmal das BSI gibt regelmäßig abschließende Bewertungen ab.

Haftungsrisiko: Nichtstun kann verschärfend wirken

Für Geschäftsführungen ist besonders relevant: Unterlassene Auseinandersetzung mit erkennbaren Risiken kann im Haftungsfall problematisch werden, wenn sich nach einem Vorfall herausstellt, dass das Unternehmen doch unter NIS2 fällt. Mangelnde Vorbereitung wird als Organisationsversäumnis gewertet werden.

Wettbewerbsstrategische Überlegungen kommen hinzu: Wenn ein Kunde NIS2-Compliance aus seiner Lieferkette heraus erwartet, muss eine Umsetzung unter Umständen sehrt schnell erfolgen, um nicht Gefahr zu laufen, den Kunden zu verlieren. Aufgrund der intern zur Verfügung stehenden Ressourcen, die für eine NIS2-Umsetzung notwendig sind, kann dies schwierig und ggf. unnötig kostspielig werden.

Portrait Matthias Haßler

„Unser Ansatz mit RC_NIS2 ist bewusst ressourcenschonend konzipiert. Unternehmen können den Weg zur NIS2-Compliance in überschaubarem zeitlichem und monetärem Rahmen beschreiten.“

Lieferketten-Effekt: NIS2 wird zum faktischen Marktstandard

Unabhängig vom unmittelbaren gesetzlichen Anwendungsbereich entwickelt sich NIS2 zudem zum Referenzstandard für IT-Sicherheit in Europa.
Große Unternehmen werden:

  • Sicherheitsanforderungen an Dienstleister und Zulieferer weitergeben
  • Nachweise verlangen
  • Risiken in der Lieferkette minimieren wollen

Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern unter Umständen Geschäftsbeziehungen. Hinzu kommt die immer realer werdende Gefahr eines kritischen Sicherheitsvorfalles, der durch eine NIS2-Umsetzung signifikant reduziert werden kann.

Gerade im Mittelstand wird häufig unterschätzt, dass IT-Sicherheitsvorfälle:

  • Produktionsstillstände auslösen
  • Vertragsbeziehungen gefährden
  • erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen

Und diese Vorfälle treffen keineswegs nur Großkonzerne – im Gegenteil. Die Frage lautet daher nicht nur: „Sind wir gesetzlich verpflichtet?“, sondern auch: „Sind wir vorbereitet, wenn unsere Kunden verlangen, einen NIS2-Nachweis zu führen?“

Zwischen „Bazooka“ und fahrlässigem Abwarten

Für viele kleinere mittelständische Unternehmen stellt sich nun ein Dilemma:

  • Ein umfassendes, teures Großprojekt erscheint überdimensioniert.
  • Gar nichts zu tun, wäre jedoch riskant.
    Gerade weil finanzielle Spielräume begrenzt sind und häufig keine eigene IT- oder Compliance-Abteilung existiert, braucht der Mittelstand eine verhältnismäßige Lösung.

Nicht Überregulierung. Aber auch kein Blindflug.

RC_NIS2: Ein angemessener und sicherer Weg zur NIS2-Compliance

Vor diesem Hintergrund geht es nicht um maximale Bürokratie, sondern um angemessene und kontrollierte Annäherung. Mit RC_NIS2 bietet Ratisbona Compliance einen strukturierten Workshop-Ansatz, der es Unternehmen ermöglicht:

  • erste Aktivitäten im NIS2-Kontext nachzuweisen
  • die eigene Betroffenheit fundiert einzuordnen
  • Risiken realistisch zu bewerten
  • notwendige Maßnahmen schrittweise umzusetzen
  • Ressourcen planbar einzusetzen
  • ohne monetäres Risiko

„Der Ansatz ist bewusst ressourcenschonend konzipiert. Unternehmen können den Weg zur NIS2-Compliance in überschaubarem zeitlichem und monetärem Rahmen beschreiten“, erklärt Matthias Haßler, Geschäftsführer Ratisbona Compliance.

Sollte sich im Verlauf der wöchentlich stattfindenden Workshop-Reihe herausstellen, dass weder aus gesetzlicher Sicht noch aus der Lieferkette eine Umsetzung erforderlich oder gewünscht ist, kann die Teilnahme ohne langfristige Verpflichtungen beendet werden. Dies wird dem Teilnehmer seitens Ratisbona Compliance vertraglich zugesichert.

Damit entsteht kein unkontrollierbares Großprojekt, sondern ein kalkulierbarer Entscheidungsprozess.

Fazit: Verantwortung bedeutet nicht Überreaktion – sondern angemessene Vorsorge

NIS2 zwingt nicht jedes kleinere mittelständische Unternehmen automatisch zu umfassenden Maßnahmen. Aber die zunehmende Bedeutung von IT-Sicherheit, die Unsicherheit im Anwendungsbereich und die wachsenden Anforderungen entlang der Lieferketten sprechen klar gegen Untätigkeit. Für Geschäftsführungen geht es daher um eine nüchterne Risikoabwägung: Nicht die größte Lösung ist gefragt. Aber eine verantwortungsvolle, nachweisbare Lösung.

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