Ein Mitarbeiter nutzte den internen Meldekanal seines Unternehmens, um einen möglichen Regelverstoß zu melden. Die Meldung erfolgte nicht anonym. Kurz darauf bemerkte der Mitarbeiter Veränderungen im Arbeitsalltag: Er wurde aus verantwortungsvollen Projekten abgezogen und bei einer eigentlich geplanten Beförderung nicht berücksichtigt. Für ihn entstand der Eindruck, dass die Meldung negative Konsequenzen für seine berufliche Entwicklung hatte. Der Mitarbeiter wandte sich erneut an die interne Meldestelle – diesmal mit der Frage, ob dieses Vorgehen zulässig sei.
Rechtliche Einordnung
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen, die in gutem Glauben auf mögliche Rechtsverstöße hinweisen. Unternehmen dürfen Hinweisgeber deshalb nicht benachteiligen. Selbst die Androhung einer Benachteiligung oder der Versuch sind verboten. Als unzulässige Repressalien gelten beispielsweise:
• der Entzug von Aufgaben oder Projekten
• das Übergehen bei Beförderungen
• negative Leistungsbeurteilungen
• Abmahnungen oder Kündigungen
• Mobbing oder Ausgrenzung im Arbeitsumfeld
Auch indirekte Nachteile können darunterfallen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Meldung stehen. Besonders relevant ist dabei eine gesetzliche Beweislastumkehr: Erleidet eine hinweisgebende Person nach einer Meldung berufliche Nachteile, wird zunächst vermutet, dass diese im Zusammenhang mit der Meldung stehen. Das Unternehmen muss dann darlegen und beweisen, dass andere Gründe ausschlaggebend waren. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, kann ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen. Nicht geschützt sind hingegen Personen, die bewusst falsche oder grob fahrlässig unrichtige Informationen melden.
Handlungsempfehlung
Unternehmen sollten nach Eingang eines Hinweises besonders sensibel mit der Situation der hinweisgebenden Person umgehen. Entscheidend ist, dass keine Maßnahmen getroffen werden, die als Repressalie verstanden werden könnten. Dazu gehören insbesondere:
- transparente und dokumentierte Personalentscheidungen
- klare Trennung zwischen Hinweisbearbeitung und Personalmaßnahmen
- Sensibilisierung von Führungskräften für den Schutz von Hinweisgebern
Ein professionell betriebenes Hinweisgebersystem RC_Whistle hilft dabei, Hinweise strukturiert zu prüfen und gleichzeitig den gesetzlich vorgesehenen Schutz der meldenden Person sicherzustellen.
