Von kritischen Nachrichtenmeldungen sowie der allgemeinen Bedrohungslage aufgeschreckt, wandte sich ein Mitarbeitender einer öffentlichen Einrichtung im Wege des Meldekanals an uns, da befürchtet wurde, dass für den Fall einer konkreten Gefahrenlage kein ausreichender Schutz- und Evakuierungsplan vorhanden ist.
Durch die eingegangene Meldung konnte das betroffene Unternehmen zum einen eine Prüfung und Aktualisierung des vorhandenen Schutzkonzepts vornehmen und zum anderen gegenüber den Mitarbeitenden eine schwelende Verunsicherung beseitigen, damit diese künftig wieder mit einem guten und sicheren Gefühl ihre Arbeitsplätze aufsuchen können und wollen.
Fazit
Die Möglichkeit der Abgabe von Meldungen über den Meldekanal des Hinweisgeberschutzgesetzes kann nicht nur dazu dienen, einen tatsächlich vorhandenen Missstand im Unternehmen aufzudecken und zu beseitigen, sondern ist auch ein geeignetes Instrument, um innerhalb der Belegschaft aufkeimende Verunsicherungen zu beseitigen.
