RC_protect: So schützen Sie Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten

Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (kurz: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV) ist ein gemeinsamer Vertrag der deutschen Bundesländer. Er regelt den Jugendschutz im Bereich Rundfunk und Telemedien und wurde geschaffen, um Kinder und Jugendliche vor potenziell schädlichen Inhalten zu schützen.

RC_Protect übernimmt die Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten

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Das fordert der jmstv von Unternehmen

Der JMStV legt unter anderem fest, welche Inhalte als jugendgefährdend gelten und welche Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzes getroffen werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Alterskennzeichnungen für Filme, Spiele und Internetinhalte sowie technische Vorkehrungen zur Altersverifikation. Unternehmen müssen besonders darauf achten, dass Inhalte, die als jugendgefährdend eingestuft werden, nicht unbeabsichtigt von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden können. Dies kann beispielsweise durch zeitliche Beschränkungen oder spezielle Kennzeichnungen geschehen.

Unternehmen, die Rundfunk- oder Telemedienangebote bereitstellen, müssen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einhalten. Dazu gehören zum Beispiel Fernsehsender, Radiosender, Online-Plattformen, Streaming-Dienste, soziale Netzwerke und Online-Spieleanbieter. Die Einhaltung des JMStV wird von den Landesmedienanstalten überwacht, die bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Partnerschaftlich und fair

WIR ÜBERNEHMEN DIE Aufgaben des jugendschutzbeauftragten

FAQ

Welche Inhalte müssen gemäß JMStV mit einer Alterskennzeichnung versehen werden?

Gemäß JMStV müssen bestimmte Medieninhalte wie Filme, Spiele und Online-Angebote altersgekennzeichnet werden, um Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Auswahl geeigneter Inhalte für Kinder und Jugendliche zu helfen.

Unternehmen müssen technische Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten haben. Dazu gehören beispielsweise Altersverifikationsverfahren oder Sperrmechanismen für bestimmte Inhalte.

Der Jugendschutzbeauftragte ist eine wichtige Figur in Unternehmen, die Rundfunk- oder Telemedienangebote bereitstellen. Er ist dafür verantwortlich, die Einhaltung des JMStV sicherzustellen und fungiert als Ansprechpartner für Fragen zum Jugendschutz.

Unternehmen können sicherstellen, dass sie die Anforderungen des JMStV erfüllen, indem sie Alterskennzeichnungen für ihre Inhalte implementieren, technische Schutzmaßnahmen ergreifen, den Jugendschutzbeauftragten ernennen und eng mit den Landesmedienanstalten zusammenarbeiten.

Bei Verstößen gegen den JMStV können Unternehmen mit Sanktionen und Bußgeldern belegt werden. Die genauen Konsequenzen hängen von der Schwere des Verstoßes ab und werden von den Landesmedienanstalten festgelegt. Für die Durchsetzung der Bestimmungen des JMStV stehen den Landesmedienanstalten sowie der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) neben verwaltungsrechtliche Maßnahmen (§ 20 JMStV) jedoch die Verhängung von Geldbußen bis zu 500.000 Euro (§ 24 JMStV) zur Verfügung.

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