Sicher und effizient zur digitalen Barrierefreiheit
Stellen Sie jetzt die Weichen für eine barrierefreie Zukunft – für Ihre Kunden und für Ihr Unternehmen. Mit RC_accessible erfahren Sie schnell und unkompliziert, ob Sie für das Zukunftsthema Barrierefreiheit bereit sind.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es stärkt das Recht von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen auf gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Inklusion soll auch im Bereich der digitalen Medien voranschreiten und Websites sowie Apps für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich machen. Das Inkrafttreten des Gesetzes mag noch weit weg erscheinen, die Weichen für eine barrierefreie Zukunft sollten Sie dennoch bereits jetzt stellen!
Mit RC_accessible erfahren Sie schnell und unkompliziert, ob Sie bereit sind für das Zukunftsthema Barrierefreiheit. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Barrierefreiheit und schaffen so eine sichere Grundlage für Ihren Geschäftsverkehr.
Juristisch fundiert
Klare Handlungsempfehlungen
inkl. AGB-Anpassung
inkl. Barrierefreiheitserklärung
Welche Unternehmen sind betroffen?
Das BFSG gilt im B2C-Bereich, also im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Es betrifft Hersteller, Händler und Importeure von bestimmen digitalen Produkten sowie Dienstleistungserbringer. Es wirkt sich insbesondere auf Websites und den Online-Handel (Webshops) aus.
Betroffen sind auch Unternehmen, die keine digitalen Produkte herstellen, aber auf ihrer Website Interaktionsmöglichkeiten wie etwa Terminbuchungen anbieten. Diese zählen zum elektronischen Geschäftsverkehr und fallen damit in den Geltungsbereich des BFSG.
Der Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) unterliegt nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Auch Kleinunternehmen sind in der Regel von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen gelten Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben oder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro. Jedoch sind Kleinstunternehmen, die vom BFSG umfasste Produkte verkaufen, ebenfalls verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen.
Bereiche, die vom BFSG geregelt werden
elektronischer geschäftsverkehr
Was ist das?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt also für Onlineshops und E-Commerce-Anbieter sowie Websites mit Möglichkeiten zur Terminbuchung oder einem Kontaktformular.
Dienstleistungen
Dienstleistungen
E-Books
Messenger-Dienste
Dienstleistungen im überregionalen Personenverkehr (auch Apps)
Bankdienstleistungen
Elektronischer Geschäftsverkehr
Personenbeförderungsdienste
Produkte
Produkte
Tablets
Computer
Notebooks
Geldautomaten
Fahrausweis- und Check-in-Automaten
Fernsehgeräte mit Internetzugang
Router
E-Book-Lesegeräte
Pflichten und Fristen
Ab 28. Juni 2025 müssen die oben definierten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten und nutzbar sein. Konkret sind dabei mit Blick auf Apps und Websites folgende Punkte zu berücksichtigen:
Kontraste und Lesbarkeit
Texte, Hintergründe und Schriften sollten einen ausreichend hohen Kontrast bieten und auch mit Sehhilfe gut lesbar sein.
Bedienbarkeit
Websites und Apps sollten auch mit der Tastatur allein bedienbar sein. Auch eine Zoomfunktion für die Schriftgröße sollte gegeben sein.
Multimedia und Textinhalte
Bilder benötigen Untertitel und Audiobeschreibungen. Texte sollten leicht verständlich formuliert sein und für Screenreader erkennbar sein.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Websites benötigen eine barrierefrei zugängliche „Erklärung zur Barrierefreiheit” mit allen vorgeschriebenen Pflichtangaben.
Informationspflichten
Betreiber von Websites und Online-Shops müssen ihre Kunden über die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote informieren. Diese Informationspflichten sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berücksichtigt werden. Diese Informationen müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich sein.
Unsere Leistung
Wir klären, ob Sie vom BFSG betroffen sind, prüfen – wenn eine Betroffenheit vorliegt – Ihre digitalen Medien auf Barrierefreiheit und erstellen ein individuelles Reporting. So erhalten Sie fundiert und kompakt einen Überblick über die nötigen Schritte zur digitalen Barrierefreiheit. Darüber hinaus geben wir klare Handlungsempfehlungen, die individuell sinnvoll und umsetzbar sind. Ebenso erstellen wir Ihnen eine Erklärung zur Barrierefreiheit und passen Ihre AGB entsprechend an.
Projektdauer maximal 3 Monate
ab 499 Euro / Domain
welche folgen drohen bei nichteinhaltung
Wenn die Marktüberwachungsbehörden Verstöße feststellen, können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 100.000 Euro betragen. Zudem haben Verbraucher und Verbände das Recht, die Marktüberwachungsbehörde zum Handeln aufzufordern. Falls keine Maßnahmen ergriffen werden, können Verbraucher und Verbände rechtliche Schritte einleiten. Durch die Nichtumsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen können zudem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, was teure Abmahnungen nach sich ziehen kann.
konstenfreie Webinare
Sie möchten sich unverbindlich über das BFSG informieren?
FAQ
Was ist der Zweck des BFSG?
Das BFSG zielt darauf ab, die Inklusion älterer Menschen sowie Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Behinderungen im Bereich der digitalen Medien zu fördern. Es soll sicherstellen, dass Dienstleistungen und Produkte für alle zugänglich und nutzbar sind.
Fallen Websites pauschal in den Geltungsbereich des BFSG?
Nein, Websites fallen nicht pauschal und ausnahmslos unter das BFSG. Sobald eine Website jedoch Elemente enthält, die – in welcher Form auch immer – einen Schritt auf dem Weg zum Abschluss eines Verbrauchervertrages darstellen, liegt eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des BFSG vor und der Seitenbetreiber wird in die Pflicht genommen. Auch Webseiten, auf denen Bankdienstleistungen an Verbraucher angeboten werden, fallen unter das Gesetz.
Gibt es Ausnahmen oder Übergangsregelungen?
Ja, das BFSG enthält einige Ausnahmeregelungen für bestimmte Inhalte, Zeiträume und für Kleinstunternehmen:
- Aufgezeichnete Medien: Videos und andere zeitbasierte Medien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen.
- Alte Dokumente: Dokumente in Büro-Formaten, die vor dem Stichtag erstellt wurden, müssen nicht rückwirkend barrierefrei gestaltet werden. Beispiel: Wenn eine Website vor dem 28. Juni 2025 ein PDF-Tutorial oder ein Video zur Online-Terminbuchung bereitgestellt hat, muss dieses Material nicht barrierefrei sein.
Sind Rechtstexte zu ändern?
Das BFSG bringt nicht nur technische und gestalterische Anforderungen mit sich, sondern auch rechtliche Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtstexte auf Webseiten und in Online-Shops. Online-Shops und Webseitenbetreiber müssen ihre Kunden über die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote informieren. Diese Informationspflichten sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berücksichtigt werden. Diese Informationen müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich sein, was bedeutet, dass sie in einer Form bereitgestellt werden müssen, die von allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, einfach gefunden und verstanden werden kann. Hierzu sollte eine extra Informationsseite eingerichtet werden.
Was ist der European Accessibility Act?
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Die Richtlinie trägt den Namen European Accessibility Act (EAA). Sie gilt nicht unmittelbar wie eine Verordnung in Europa. Sie muss durch die jeweiligen Gesetzgeber der Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Das BFSG setzt in Deutschland folglich die Vorgaben des EAA in innerstaatliches Recht um und wirkt sich ab dem Inkrafttreten direkt auf die Betroffenen aus. Der EAA verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Gesetze und Verordnungen zu erlassen, die europaweit die Barrierefreiheit gewährleisten. Der EAA legt Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen fest. Die Richtlinie wurde Mitte 2019 verabschiedet. Zu den Produkten und Dienstleistungen, die unter den EAA fallen, gehören:
- Geldautomaten und Bankdienstleistungen
- Computer
- Telefone und TV-Geräte
- Telekommunikationsdienstleistungen
- Transport
- Onlinehandel
Was im Detail zu tun ist, ist in der europäischen Norm EN 301 549 geregelt.
Was ist die Norm EN 301 549?
Die Norm EN 301 549 beschreibt das Vorgehen, um sicherzustellen, dass die Produkte und Dienstleistungen unter dem European Accessibility Act barrierefrei sind.
Was ist die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV)?
Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) ist eine Verordnung, die die Barrierefreiheitsanforderungen an Websites der öffentlichen Verwaltung des Bundes umfasst.
Seit 2019 (mit der BITV 2.0) verweist sie auf die Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 verweist. Zudem sind Inhalte nach dem „Stand der Technik“ auf ein „höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit” zu bringen. BITV 2.0 enthält zudem erweiterte Anforderungen an Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Leichte Sprache.
Was sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 sind ein Webstandard des W3C aus dem Jahr 2023 und sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten, Nicht-Web-Dokumenten und Software für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Die Richtlinien sind Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern der Welt – auch in Deutschland. Das World Wide Web Consortium (W3C) ist ein internationales Gremium, in der Mitgliedsorganisationen, ein Vollzeit angestelltes Team und die Öffentlichkeit zusammenarbeiten, um Webstandards zu entwickeln.