KI im Unternehmen: Warum der AI Act zur Compliance-Frage wird

Jay Koppelman / stock.adobe.com (KI generiert)
Künstliche Intelligenz ist längst im Unternehmensalltag angekommen. Mit dem EU AI Act wird ihr Einsatz jedoch zur Compliance-Aufgabe. Geschäftsführer müssen künftig nicht nur wissen, ob KI genutzt wird – sondern auch, wie verantwortungsvoll und nachvollziehbar dies geschieht.

In vielen Unternehmen gehört Künstliche Intelligenz inzwischen zum Arbeitsalltag. Marketing erstellt Inhalte mit KI, Mitarbeitende formulieren E-Mails mithilfe von Chatbots, Bewerbungen werden automatisiert ausgewertet oder interne Prozesse intelligent unterstützt.
Häufig geschieht dies schrittweise und dezentral. Einzelne Abteilungen führen neue Werkzeuge ein, Mitarbeitende testen Anwendungen eigenständig oder Softwarehersteller integrieren KI-Funktionen automatisch in bestehende Programme. Dadurch entsteht schnell eine Situation, in der zwar KI genutzt wird, jedoch niemand den vollständigen Überblick besitzt.
Genau an diesem Punkt beginnt das eigentliche unternehmerische Risiko.

Der EU AI Act macht KI zur Compliance-Aufgabe

Mit dem EU AI Act schafft die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist nicht, Innovation zu verhindern, sondern einen verantwortungsvollen und transparenten Einsatz sicherzustellen. Für Unternehmen bedeutet dies einen Perspektivwechsel. Die entscheidende Frage lautet künftig nicht mehr „Nutzen wir KI?“ sondern: „Können wir nachvollziehbar dokumentieren, wo KI eingesetzt wird, welche Risiken entstehen und welche organisatorischen Maßnahmen wir getroffen haben?“

Damit reiht sich der AI Act in eine Entwicklung ein, die viele Geschäftsführer bereits aus anderen Bereichen kennen. Nach Datenschutz (DSGVO) und Cybersicherheit (NIS2) erweitert sich Compliance nun auch auf den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Unternehmen müssen ihre Organisation darauf ausrichten, neue gesetzliche Anforderungen dauerhaft einzuhalten – nicht erst dann, wenn Behörden oder Geschäftspartner entsprechende Nachweise verlangen.

Compliance beginnt nicht mit Dokumenten

Ein weit verbreitetes Missverständnis besteht darin, Compliance vor allem mit Richtlinien oder umfangreicher Dokumentation gleichzusetzen. Tatsächlich beginnt Compliance deutlich früher. Sie setzt voraus, dass Verantwortlichkeiten definiert sind, Risiken erkannt werden und nachvollziehbare Prozesse existieren.

Gerade beim Einsatz von KI sollten Unternehmen unter anderem folgende Fragen beantworten können:

  • Welche KI-Anwendungen werden im Unternehmen genutzt?
  • Wer entscheidet über deren Einsatz?
  • Welche Unternehmensbereiche sind betroffen?
  • Welche Risiken ergeben sich für Kunden, Mitarbeitende oder Geschäftspartner?
  • Wie werden Mitarbeitende für den verantwortungsvollen Umgang mit KI sensibilisiert?

Diese Fragen betreffen nicht ausschließlich die IT-Abteilung. Sie gehören zur organisatorischen Verantwortung der Unternehmensführung.

Der AI Act ist mehr als eine technische Regulierung

Viele Unternehmen gehen zunächst davon aus, dass sie vom AI Act kaum betroffen seien, weil sie keine eigene KI entwickeln. In der Praxis greift diese Einschätzung häufig zu kurz. Auch Unternehmen, die ausschließlich marktübliche KI-Lösungen einsetzen, können von Transparenzpflichten, Dokumentationsanforderungen oder organisatorischen Pflichten betroffen sein. Insbesondere Marketing, Personalwesen, Kundenservice oder interne Wissensarbeit nutzen heute bereits KI-Systeme, die künftig unter den regulatorischen Rahmen des AI Acts fallen können. Der Gesetzgeber betrachtet KI deshalb nicht mehr als reine Software, sondern als Technologie mit möglichen Auswirkungen auf Menschen, Entscheidungen und Unternehmensprozesse.

Geschäftsführung bleibt verantwortlich

Wie bereits aus anderen Compliance-Bereichen bekannt, lässt sich die operative Umsetzung zwar delegieren. Die Verantwortung für eine angemessene Organisation verbleibt jedoch bei der Geschäftsführung. Deshalb sollte der AI Act nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr empfiehlt sich ein integrierter Compliance-Ansatz, bei dem Datenschutz, Informationssicherheit, Governance und KI gemeinsam gedacht werden. Unternehmen, die bereits Strukturen für Datenschutz oder NIS2 aufgebaut haben, verfügen hierfür häufig über eine gute Ausgangsbasis. Die vorhandenen Prozesse können vielfach erweitert werden, anstatt vollständig neue Organisationsstrukturen aufzubauen.

Frühzeitig Strukturen schaffen

Der AI Act ist kein kurzfristiges IT-Projekt. Er ist ein weiterer Baustein moderner Unternehmens-Compliance. Unternehmen, die frühzeitig Transparenz schaffen, Verantwortlichkeiten festlegen und den Einsatz von KI systematisch dokumentieren, reduzieren nicht nur regulatorische Risiken. Sie schaffen zugleich Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitenden. Compliance wird damit erneut zu einem Wettbewerbsfaktor – nicht als Selbstzweck, sondern als Ausdruck einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Immer auf Ihrer Seite

Wir sind Ihr Partner für passgenaue Compliance-Lösungen

Nach oben scrollen