Künstliche Intelligenz (KI) ist längst fester Bestandteil unserer digitalen Welt. Immer mehr Unternehmen setzen auf KI-gestützte Tools, um Inhalte effizient zu erstellen – von Texten über Bilder bis hin zu Videos. Doch für Nutzerinnen und Nutzer ist oft nicht mehr erkennbar, ob ein Beitrag von einem Menschen oder einer Maschine stammt. Mehr Transparenz soll hier die neue KI-Verordnung (KI-VO) schaffen, die ab August 2026 gilt. Ein zentrales Element: die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Doch wer ist verpflichtet – und wann genau?
Wann greift die Kennzeichnungspflicht?
Ab August 2026 müssen Anbieter und Betreiber klar kennzeichnen, wenn Inhalte maßgeblich durch KI erstellt wurden. Tun sie das nicht, drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem steht das Vertrauen der Kundinnen und Kunden auf dem Spiel.
Als Anbieter gelten Personen oder Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, Behörden oder Organisationen, die ein KI-System beruflich einsetzen. Art. 50 KI-VO unterscheidet dabei drei Fälle:
- Primäre KI-Erstellung:
Wird ein Inhalt vollständig durch KI erstellt – und entsteht der Eindruck, er stamme ausschließlich von einem Menschen –, ist eine Kennzeichnung verpflichtend. - Unterstützende KI-Nutzung:
Wenn eine KI nur als Hilfsmittel dient und ein menschlicher Autor den Entwurf wesentlich überarbeitet und prägt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Hier liegt die kreative Hoheit klar beim Menschen. - Nicht-öffentliche Nutzung:
Wer KI-Inhalte nur intern oder privat nutzt und nicht veröffentlicht, muss diese nicht kennzeichnen.
Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt also davon ab, wie stark die KI die Erstellung prägt – und wie intensiv die menschliche Nachbearbeitung ist. Wird ein Textentwurf einer KI lediglich leicht angepasst, bleibt die Pflicht bestehen.
Technische Kennzeichnung durch die Anbieter
Die KI-VO verpflichtet auch die Anbieter von KI-Systemen – etwa OpenAI oder Meta – sicherzustellen, dass ihre Tools eine technische Kennzeichnung der generierten Inhalte ermöglichen. Das kann etwa über unsichtbare Wasserzeichen geschehen, die maschinell nachweisbar sind. Unternehmen sollten diese Merkmale nicht entfernen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Fazit: Frühzeitig vorbereiten
Die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte schafft Klarheit – erfordert aber auch Anpassungen in der Praxis. Ab August 2026 gilt: Inhalte, die wesentlich von einer KI erstellt wurden, müssen als solche erkennbar sein. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Workflows betroffen sind, wie interne Prozesse angepasst werden müssen und wie sie technische Kennzeichnungen erhalten. Nur so bleibt nicht nur die Rechtskonformität gewahrt, sondern auch das Vertrauen der Zielgruppen gesichert.
