Ein Mitarbeiter eines produzierenden Unternehmens beobachtete, dass ein Vorgesetzter Sicherheitsprotokolle missachtete und hierdurch große Mengen von Schadstoffen in das Abwasser des Werks gelangen konnten.
Auswertung
Eine Verunreinigung der Umwelt oder des Grundwassers durch das Unternehmen stellt eine schwerwiegende Rechtsverletzung dar, welche zu empfindlichen Geldstrafen und Reputationsschäden bis hin zur Schließung des Werks führen kann.
Aus diesem Grund ist eine solche Meldung von höchster Relevanz und Dringlichkeit.
Handlungsempfehlung
- Unmittelbare Überprüfung der vom Hinweisgeber beschriebenen Stelle der Verunreinigung.
- Sofortiges Abstellen des Ausstoßes der Schadstoffe bis zur Feststellung und ggf. Behebung des Vorfalls.
- Einleitung einer Untersuchung, ob ein tatsächlicher Verstoß vorlag und dieser auch durch den Vorgesetzten verschuldet ist.
- Eine Überprüfung ergab, dass die abgestoßene Schadstoffmenge noch so gering war, dass keine Meldepflichten bestanden.
Ergebnis
- Im vorliegenden Fall konnte die Verunreinigung nach Abgabe des Hinweises innerhalb von 30 Minuten abgestellt werden.
- Die Verantwortlichen Personen wurden hierzu befragt und Konsequenzen wurden ergriffen.
- Vorliegende Sicherheitsprotokolle wurden einer Revision unterzogen und angepasst.
- Zusätzliche Kontrollmechanismen zur besseren Einhaltung von Vorschriften wurden eingeführt, so z.B. eine elektronische Schadstoffmessanlage, welche zusätzlich die Belastung des Abwassers misst.
Durch die schnelle und unkomplizierte Hinweisabgabe konnte hier ein hoher Schaden vom Unternehmen und der Umwelt abgewandt werden.
