„Umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „ökologisch“: Solche Aussagen finden sich heute auf Websites, Verpackungen und in Werbekampagnen. Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie – kurz für „Empowering Consumers for the Green Transition“ – verschärft die EU die Regeln gegen Greenwashing.
Deutschland hat die Vorgaben bereits in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen. Die neuen Regelungen sind ab 27. September 2026 anzuwenden.
Für Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeitskommunikation muss künftig noch genauer geprüft werden. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Aussage grundsätzlich richtig ist. Unternehmen müssen auch nachweisen können, worauf sie sich konkret bezieht.
Pauschale Umweltclaims werden riskanter
Besonders relevant sind allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „biologisch abbaubar“. Solche Begriffe dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden, wenn die zugrunde liegende Umweltleistung nicht entsprechend belegt werden kann.
In der Praxis wird es deshalb wichtiger, möglichst konkret zu kommunizieren. Statt ein gesamtes Produkt beispielsweise als „umweltfreundlich“ zu bezeichnen, kann eine belegbare Aussage zu einem bestimmten Material, zum Recyclinganteil oder zu einer nachweisbaren Einsparung deutlich rechtssicherer sein.
Dabei gilt außerdem: Bezieht sich eine positive Umwelteigenschaft nur auf einen Teil des Produkts, darf nicht der Eindruck entstehen, sie gelte für das gesamte Produkt oder sogar das ganze Unternehmen.
Neue Grenzen für Klimaneutralität und Siegel
Besonders streng sind die neuen Vorgaben bei Aussagen zur Klimaneutralität. Behauptungen, ein Produkt habe aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt, werden künftig ausdrücklich untersagt.
Auch Nachhaltigkeitssiegel geraten stärker in den Fokus. Eigene Logos oder Gütezeichen mit ökologischem oder sozialem Bezug dürfen nicht beliebig verwendet werden. Zulässig sind insbesondere Siegel, die auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur eigene Kennzeichnungen, sondern auch verwendete Siegel externer Anbieter überprüfen.

„EmpCo bedeutet nicht, dass Unternehmen künftig nicht mehr über Nachhaltigkeit sprechen dürfen. Entscheidend ist, dass Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Wer dafür klare Prüf- und Freigabeprozesse schafft, reduziert rechtliche Risiken, ohne Marketing und Vertrieb unnötig auszubremsen.“
Erich Beer, Head of Legal Ratisbona Compliance
Auch Zukunftsversprechen brauchen Nachweise
Aussagen wie „Wir sind bis 2030 klimaneutral“ werden ebenfalls anspruchsvoller. Solche Versprechen müssen auf klaren, objektiven und überprüfbaren Verpflichtungen beruhen. Dafür braucht es unter anderem einen realistischen Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen. Auch die Fortschritte müssen regelmäßig überprüft werden. Damit wird aus einem Nachhaltigkeitsversprechen schnell ein Compliance-Thema: Wer öffentlich ein Ziel kommuniziert, muss nachvollziehbar darlegen können, wie dieses erreicht werden soll.
Nicht nur Greenwashing kann problematisch sein. Auch Aussagen zu sozialen Eigenschaften eines Produkts oder Unternehmens können unter die neuen Vorgaben fallen. Dazu gehören beispielsweise Aussagen über Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichbehandlung, faire Produktion oder Tierschutz. Unternehmen sollten deshalb auch Begriffe wie „fair produziert“ oder „sozial verantwortlich“ daraufhin prüfen, ob sie tatsächlich belegbar sind.
Haltbarkeit und Reparierbarkeit im Blick behalten
EmpCo stärkt außerdem die Verbraucherrechte rund um die Lebensdauer von Produkten. Unbegründete Aussagen zur Haltbarkeit oder Reparierbarkeit können künftig ausdrücklich unzulässig sein. Problematisch kann beispielsweise die Behauptung sein, ein Produkt halte eine bestimmte Zahl von Nutzungszyklen, obwohl dies unter normalen Bedingungen nicht der Fall ist. Auch Verbraucher unnötig früh zum Austausch von Verbrauchsmaterialien zu bewegen, wird stärker reguliert.
Welche Folgen drohen bei Verstößen?
Wer gegen die neuen EmpCo-Vorgaben verstößt, riskiert vor allem wettbewerbsrechtliche Konsequenzen. Unzulässige Nachhaltigkeits- oder Umweltaussagen können beispielsweise von Mitbewerbern, qualifizierten Wirtschaftsverbänden oder Verbraucherschutzorganisationen beanstandet werden. Möglich sind Abmahnungen sowie Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung. Ein Unternehmen kann dadurch gezwungen sein, problematische Werbung, Verpackungen oder andere Kommunikationsmittel kurzfristig zu ändern oder nicht weiterzuverwenden.
Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche. Wer vorsätzlich oder fahrlässig unzulässige geschäftliche Handlungen vornimmt, kann sowohl gegenüber geschädigten Mitbewerbern als auch – unter bestimmten Voraussetzungen – gegenüber Verbrauchern ersatzpflichtig werden.
Bei besonders weitreichenden, grenzüberschreitenden Verstößen können zudem erhebliche Bußgelder relevant werden. Das UWG sieht im Rahmen koordinierter europäischer Durchsetzungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen Geldbußen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes in den betroffenen EU-Mitgliedstaaten vor.
Neben den rechtlichen und finanziellen Folgen sollte auch das Reputationsrisiko nicht unterschätzt werden. Wird ein Nachhaltigkeitsversprechen öffentlich als Green- oder Social Washing beanstandet, kann dies gerade bei Kunden und Geschäftspartnern Vertrauen kosten. Für Unternehmen ist es deshalb sinnvoller, Claims vor ihrer Veröffentlichung systematisch zu prüfen, als sie erst nach einer Abmahnung oder Beanstandung korrigieren zu müssen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Der Handlungsbedarf beschränkt sich nicht auf die Nachhaltigkeitsseite einer Website. Unternehmen sollten ihre Kommunikation insgesamt betrachten: Website, Online-Shop, Verpackungen, Produktunterlagen, Social Media, Vertriebsunterlagen, Siegel und laufende Kampagnen.
Entscheidend ist anschließend ein klarer interner Prozess: Welche Aussage machen wir? Worauf bezieht sie sich? Welche Nachweise liegen vor? Und wer prüft sie vor der Veröffentlichung?
Gerade für mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung kann es sinnvoll sein, bestehende Claims einmal strukturiert zu überprüfen und verbindliche Leitplanken für Marketing und Vertrieb zu schaffen.
Ratisbona Compliance unterstützt Unternehmen dabei, bestehende Nachhaltigkeitsaussagen zu prüfen und praktikable Freigabeprozesse für künftige Kommunikation aufzubauen. So lässt sich rechtliche Sicherheit schaffen, ohne Marketing und Vertrieb unnötig auszubremsen.
Fazit: Jetzt Claims überprüfen
„EmpCo bedeutet nicht, dass Unternehmen künftig nicht mehr über Nachhaltigkeit sprechen dürfen. Entscheidend ist, dass Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Wer dafür klare Prüf- und Freigabeprozesse schafft, reduziert rechtliche Risiken, ohne Marketing und Vertrieb unnötig auszubremsen“, fasst Erich Beer, Head of Legal bei Ratisbona Compliance zusammen.
Mit Blick auf den 27. September 2026 sollten Unternehmen deshalb bestehende Umwelt- und Sozialclaims, Nachhaltigkeitssiegel und Zukunftsversprechen frühzeitig überprüfen. Wer jetzt klare Prozesse schafft, reduziert nicht nur rechtliche Risiken – sondern stärkt gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der eigenen Kommunikation.
