Das HinSchg ist da!

Trillerpfeife vor blauem Hintergrund
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Was umfasst das Hinweisgeberschutzgesetz? Was ist zu tun? Und worauf müssen Sie achten?

Am 2. Juli 2023 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht und soll den Schutz von hinweisgebenden Personen, sogenannten Whistleblowern, verbessern. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Fällen gekommen, in denen Hinweisgeber von Repressalien betroffen waren. Gemäß HinSchG dürfen Whistleblower nun aufgrund eines Hinweises auf mögliche Rechtsverstöße nicht – insbesondere arbeitsrechtlich – benachteiligt werden.

Seit Juli 2023 müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten
das Gesetz umsetzen. Ab 17. Dezember 2023 gilt das Gesetz auch für Firmen ab 50 Mitarbeitern und verpflichtet diese – wie die größeren Unternehmen auch – dazu,  Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern zu implementieren. Ebenso müssen Unternehmen in bestimmten Branchen (z.B. Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsunternehmen) unabhängig von der Zahl der Beschäftigten das HinSchG umsetzen. Diese Unternehmen sind bereits ab einem Beschäftigten verpflichtet, das HinSchG und dessen Pflichten einzuhalten.

Die Auseinandersetzung mit dem Thema ist also ratsam. Nicht nur, weil Bußgelder und Haftungsrisiken drohen. Das HinSchG kann – richtig umgesetzt – Unternehmen sowie die Geschäftsleitung auch vor hohen Reputationsschäden und ressourcenintensiven juristischen
Prozessen bewahren. 

WAS IST ZU TUN?

Für Unternehmen besteht der Kern des Gesetzes in der Verpflichtung zum Betrieb interner Meldestellen, über die Hinweisgeber auf Missstände und Rechtsverstöße aufmerksam machen können. Den Betrieb dieser Meldestellen können die Unternehmen über externe Dienstleister gewährleisten – was ratsam ist. Denn neben Implementierung und Betrieb der Meldestellen bringt das HinSchG zahlreiche weitere Pflichten mit sich.

So ist beispielsweise fachlich qualifiziertes Personal zur Bearbeitung und Bewertung der eingehenden Meldungen nötig, dem zudem durch die Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Interessenskonflikte entstehen dürfen. Darüber hinaus ist der gesetzeskonforme Betrieb einer Meldestelle mit zahlreichen weiteren prozessualen und technischen Anforderungen verbunden.

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