Chance auf niederschwellige Lösung

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Wie der Hinweisgeberschutz auch „kleine“ Probleme löst, bevor großer Schaden entstehen kann – zum Beispiel durch Parkplatz-Konflikte.

Ein gutes Hinweisgeberschutz-Meldesystem bietet Mehrwert auch über das Gesetz hinaus. Durch das Vorhalten eines vertrauenswürdigen und kompetenten Meldesystems zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet sich dem Unternehmen auch die Möglichkeit, Probleme oder Missstände niederschwellig zu lösen – auch wenn der gemeldete Sachverhalt nicht dem originären Anwendungsbereich des HinSchG unterliegt.

Mit RC_whistle haben Unternehmen die Gewissheit, dass jede eingehende Meldung von qualifizierten Juristen ausgewertet und bearbeitet wird. Hierbei erteilen wir auch Handlungsempfehlungen für Hinweise, welche grundsätzlich Mehrwert für den Betrieb bedeuten können, ungeachtet, ob dies durch das HinSchG erforderlich ist oder nicht.

Dies lässt sich beispielhaft an folgender abgegebener Meldung darstellen: Ein im betroffenen Betrieb Beschäftigter meldete, dass seit geraumer Zeit der ihm von Unternehmensseite zugewiesene PKW-Stellplatz von einem anderen Kollegen benutzt wird, weshalb der Meldende seiner Auffassung nach signifikant längere Wege von Park- zum Arbeitsplatz auf sich nehmen musste.

Auswertung

Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um einen schwerwiegenden Eingriff, wie es das HinSchG von Meldungen fordert. Jedoch verdeutlicht dieser Sachverhalt ein möglicherweise latent vorhandenes Konfliktpotenzial im Unternehmen, das mittel- bis langfristig auch negative Auswirkungen auf den Team-Zusammenhalt, das Arbeitsklima und ggf. auch auf die Produktivität haben kann. Sollte der betroffene Hinweisgeber zusätzlich noch eine körperliche Beeinträchtigung haben, so könnte dieser Vorfall auch aus rechtlichen Gesichtspunkten weitere Relevanz entfalten. Aus diesen Gründen behandelt Ratisbona Compliance auch derartige Meldungen im vollen Umfang und erteilen den Unternehmen Handlungsempfehlungen. 

Portrait Erich Beer

„Mit RC-Whistle haben Unternehmen die Gewissheit, dass jede eingehende Meldung von qualifizierten Juristen ausgewertet und bearbeitet wird.“

HandlungsEmpfehlung

Im vorliegenden Fall wurde das Unternehmen angeregt, die unrechtmäßig parkende Person mittels eines offenen Gesprächs zum Sachverhalt zu sensibilisieren und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, die ein unbefugtes Parken verhindern.

Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass das Schild mit dem Reservierungshinweis von Pflanzen überwuchert war, und somit nicht zur Kenntnis genommen werden konnte.

Dies wurde behoben. Der Konflikt über den Parkplatz konnte somit zur Zufriedenheit aller Beteiligten beigelegt werden, ohne dass weitergehendes Konfliktpotenzial entstanden ist.

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