BFSG: Umsetzung bis 28. Juni 2025

Visual Generation / stock.adobe.com
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fordert Entscheider auf, digitale Barrieren anzupacken. Ratisbona Compliance unterstützt bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft und erweitert die Anforderungen an die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche digitale Angebote. Ziel ist es, allen Menschen den gleichberechtigten Zugang auch zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Entscheider in Unternehmen und Behörden stehen vor der Herausforderung, bestehende Webseiten und Apps bis zum Stichtag anzupassen. Verstöße gegen die Vorgaben können Bußgelder und Imageschäden nach sich ziehen. Deshalb ist es essenziell, sich frühzeitig mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen auseinanderzusetzen, um barrierefreie Lösungen rechtzeitig zu implementieren.

Portrait Christian Volkmer

„Mit dem Inkrafttreten des BFSG steigt der Nachholbedarf in vielen Organisationen. Entscheider dürfen das Thema nicht aufschieben, da sonst rechtliche Risiken und gesellschaftliche Erwartungen unerfüllt bleiben.“

RC_accessible: Ihr Partner für Barrierefreiheit

Mit RC_accessible bietet Ratisbona Compliance eine umfassende Dienstleistung, die Sie bei der Analyse, Planung und Umsetzung der BFSG-Anforderungen unterstützt. Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Betroffenheits-Check
  • Reporting
  • Handlungsempfehlungen
  • Barrierefreiheitserklärung
  • AGB-Anpassung

RC_accessible wurde entwickelt, um mittelständischen Unternehmen einen klaren Fahrplan zu bieten. Ratisbona Compliance unterstützt dabei, Barrieren abzubauen und gleichzeitig den wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Immer auf Ihrer Seite

Wir sind Ihr Partner für passgenaue Compliance-Lösungen

Nach oben scrollen