Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft und erweitert die Anforderungen an die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche digitale Angebote. Ziel ist es, allen Menschen den gleichberechtigten Zugang auch zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Entscheider in Unternehmen und Behörden stehen vor der Herausforderung, bestehende Webseiten und Apps bis zum Stichtag anzupassen. Verstöße gegen die Vorgaben können Bußgelder und Imageschäden nach sich ziehen. Deshalb ist es essenziell, sich frühzeitig mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen auseinanderzusetzen, um barrierefreie Lösungen rechtzeitig zu implementieren.

„Mit dem Inkrafttreten des BFSG steigt der Nachholbedarf in vielen Organisationen. Entscheider dürfen das Thema nicht aufschieben, da sonst rechtliche Risiken und gesellschaftliche Erwartungen unerfüllt bleiben.“
Christian Volkmer, Geschäftsführer Ratisbona Compliance
RC_accessible: Ihr Partner für Barrierefreiheit
Mit RC_accessible bietet Ratisbona Compliance eine umfassende Dienstleistung, die Sie bei der Analyse, Planung und Umsetzung der BFSG-Anforderungen unterstützt. Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Betroffenheits-Check
- Reporting
- Handlungsempfehlungen
- Barrierefreiheitserklärung
- AGB-Anpassung
RC_accessible wurde entwickelt, um mittelständischen Unternehmen einen klaren Fahrplan zu bieten. Ratisbona Compliance unterstützt dabei, Barrieren abzubauen und gleichzeitig den wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.