Zum 20. Juli 2025 wird die von der EU eingeführte Plattform zur Online-Streitbeilegung endgültig abgeschaltet. Bereits seit dem 20. März 2025 ist es nicht mehr möglich, neue Beschwerden über die Plattform einzureichen. Spätestens zum Stichtag im Juli verschwinden sämtliche Inhalte und Daten. Viele Unternehmen haben bislang entsprechende Hinweise auf die OS-Plattform in ihrem Impressum, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in automatisierten E-Mail-Signaturen integriert. Diese Pflicht entfällt nun vollständig. Entscheider und Inhaber müssen also aktiv werden, um rechtlichen Risiken vorzubeugen.

„Unser Selbstverständnis ist es, unsere Mandanten rechtzeitig auf gesetzliche Änderungen hinzuweisen und dadurch entsprechend zu schützen.“
Matthias Haßler, Geschäftsführer Ratisbona Compliance
Was jetzt konkret zu tun ist
Zunächst sollten alle digitalen und rechtlichen Außendarstellungen sorgfältig geprüft werden. Dazu zählen insbesondere Ihre Website (inkl. Impressum und AGB), alle Vertragsunterlagen und automatisierte Kommunikation wie E-Mail-Signaturen. Finden sich dort noch Hinweise oder Links zur OS-Plattform, müssen diese spätestens bis zum 20. Juli 2025 entfernt werden.
Zudem ist zu prüfen, ob in der Vergangenheit möglicherweise Unterlassungserklärungen abgegeben wurden, die sich auf die OS-Plattform bezogen. Diese sollten – soweit rechtlich möglich – mit Wirkung zum Stichtag aufgehoben oder angepasst werden, um unnötige Verpflichtungen zu vermeiden.
Wichtig ist auch: Änderungen sollten dokumentiert werden, damit im Falle einer Beanstandung nachgewiesen werden kann, dass fristgerecht und korrekt gehandelt wurde.
Was weiterhin gilt
Auch wenn die OS-Plattform abgeschaltet wird, bedeutet das nicht das Ende aller Informationspflichten. Die Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) bleiben bestehen. Unternehmen müssen also weiterhin angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen – unabhängig von der OS-Plattform. Dieser Hinweis ist in der Regel ebenfalls im Impressum zu finden und muss ggf. angepasst werden.
Wer nicht handelt, riskiert Abmahnungen
Auch wenn es auf den ersten Blick nach einem rein formalen Detail aussieht: Wer nach dem 20. Juli weiterhin auf eine abgeschaltete Plattform verweist, riskiert Abmahnungen. Wettbewerbsverbände und spezialisierte Kanzleien könnten dies als irreführende oder veraltete Angabe werten – mit potenziell kostspieligen Folgen.
Ratisbona Compliance unterstützt Sie bei der Umsetzung
Wir bei Ratisbona Compliance sorgen dafür, dass Ihre digitalen Auftritte und rechtlichen Dokumente aktuell, rechtssicher und abmahnsicher bleiben. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, ob und wo OS-Plattform-Hinweise enthalten sind, nehmen notwendige Änderungen vor und begleiten Sie bei der rechtskonformen Umsetzung. „Es ist entscheidend jetzt zu handeln – bevor Fristen verstreichen“, sagt Matthias Haßler, Geschäftsführer Ratisbona Compliance. „Unser Selbstverständnis ist es, unsere Mandanten rechtzeitig auf gesetzliche Änderungen hinzuweisen und dadurch entsprechend zu schützen. Kontaktieren Sie uns für eine schnelle und unkomplizierte Prüfung Ihrer Unterlagen – bevor aus einer Kleinigkeit ein Problem wird.“
